Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 102 Abs 1 S 1 VVG, § 17 Abs 2b AFB, § 286 Abs 1 BGB, § 61 VVG, § 362 BGB
Schadensersatz des Versicherungsnehmers gegen Brandschutzversicherung wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Entschädigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz des Versicherungsnehmers gegen Brandschutzversicherung wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Entschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH - I ARZ 272/89
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80
- LG Wiesbaden, 30.10.1987 - 9 O 366/85
- OLG Frankfurt, 02.02.1989 - 3 U 243/87
- OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
- OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87
- BGH, 25.09.1996 - IV ZR 222/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1981 - V ZR 200/79
Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87
Wenn der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 79, 249, 258 meint, bei rechtzeitiger vorbehaltloser Zahlung durch die Beklagte wäre es nicht zur Zwangsversteigerung des Grundstücks gekommen, so dass er für den Verlust des Grundstücks nach heutigen Grundstückspreisen zu entschädigen sei, so kann dem nicht gefolgt werden. - BGH, 10.05.1983 - IVa ZR 74/81
Verjährung von Schadensersaztansprüchen wegen verspäteter Auszahlung einer nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87
Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz wegen verzögerter Auszahlung der versicherungsvertraglichen Entschädigung verjährt nach einhelliger Auffassung gemäß § 12 Abs. 1 VVG in zwei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann; dabei kommt es nicht auf die Entstehung, sondern auf die Fälligkeit des Anspruchs an; es muss also Klage auf sofortige Leistung erhoben werden können (zu allem siehe BGH VersR 83, 673). - BGH, 09.02.1990 - V ZR 149/88
Grundstückskauf: Scheingeschäft und konkludente Treuhandabrede
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87
Zwar hätte der Bundesgerichtshof möglicherweise gleichwohl die Einrede der Verjährung zum Gegenstand seiner revisionsgerichtlichen Beurteilung machen können, da im Tatbestand des Berufungsurteils vom 23.2.1989 insgesamt auf die erst- und zweitinstanzlich gewechselten Schriftsätze Bezug genommen worden ist (vgl. dazu BGH NJW 90, 2755); der Bundesgerichtshof hat jedoch erkennbar von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, da andernfalls die Verjährungsproblematik im revisionsgerichtlichen Urteil in irgendeiner Weise angesprochen worden wäre. - BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80
Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus Feuerversicherung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87
Auf die hiergegen vom Kläger verfolgte Revision wurde das berufungsgerichtliche Urteil durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.10.1980 (IV a ZR 12/80) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, welches sodann - nach weiterer Beweisaufnahme - dem Deckungsschutzbegehren des Klägers gegen die Beklagte mit Urteil vom 23.9.1982 teilweise stattgab und im übrigen die Berufung des Klägers erneut zurückwies.
- BGH, 25.09.1996 - IV ZR 222/95 OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 3 U 243/87 -.
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OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 286 Abs 1 BGB, § 61 VVG, § 17 Abs 2 Buchst b AFB, § 362 BGB, § 185 BGB
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH - I ARZ 272/89
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80
- LG Wiesbaden, 30.10.1987 - 9 O 366/85
- OLG Frankfurt, 02.02.1989 - 3 U 243/87
- OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
- OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87
- BGH, 25.09.1996 - IV ZR 222/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82
Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
Er will insbesondere den Empfänger nicht uneingeschränkt zur Rückgewähr verpflichten, d. h. ihm nicht die volle Beweislast dafür belassen, dass dieser auf das Empfangene ein Recht hatte (vgl. BGH NJW 84, 2826, 2827; BGH NJW 83, 1111). - BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
Er will insbesondere den Empfänger nicht uneingeschränkt zur Rückgewähr verpflichten, d. h. ihm nicht die volle Beweislast dafür belassen, dass dieser auf das Empfangene ein Recht hatte (vgl. BGH NJW 84, 2826, 2827; BGH NJW 83, 1111). - BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80
Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
Vorbehalte solcher Art aber hindern nicht, die Leistung als Erfüllung (§ 362 BGB) zu werten (…s. BGH, aaO; ferner BGH NJW 82, 1147, 1148; BGH NJW 82, 2301, 2302).
- BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81
Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
Vorbehalte solcher Art aber hindern nicht, die Leistung als Erfüllung (§ 362 BGB) zu werten (…s. BGH, aaO; ferner BGH NJW 82, 1147, 1148; BGH NJW 82, 2301, 2302). - BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80
Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus Feuerversicherung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
Auf die hiergegen vom Kläger verfolgte Revision wurde letzteres Erkenntnis durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.10.1980 (IVa ZR 12/80) aufgehoben und die Sache an den Berufungsrichter zurückverwiesen, welcher sodann - nach weiterer Beweisaufnahme - dem Deckungsschutzbegehren des Klägers gegen die Beklagte mit Urteil vom 23.9.1982 stattgab. - RG, 05.07.1921 - VII 519/20
Versicherung; Rechte der Hypothekengläubiger
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
Dass es sich solchenfalls um einen eigenen Anspruch der Bank handelte (vgl. RGZ 102, 350; OLG Hamm JR 33, 257) und nicht um einen aus dem Realgläubiger-Pfandrecht an der Forderung des Versicherungsnehmers hergeleiteten, änderte insoweit an Gegenstand und Höhe der Verbindlichkeit des Versicherers nichts.
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OLG Frankfurt, 02.02.1989 - 3 U 243/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH - I ARZ 272/89
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80
- LG Wiesbaden, 30.10.1987 - 9 O 366/85
- OLG Frankfurt, 02.02.1989 - 3 U 243/87
- OLG Frankfurt, 23.02.1989 - 3 U 243/87
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 97/89
- OLG Frankfurt, 29.06.1995 - 3 U 243/87
- BGH, 25.09.1996 - IV ZR 222/95
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 01.02.2017 - 19 U 117/16
Erfüllungswirkung einer "ohne Rechtspflicht" vorgenommenen Überweisung
Nach allgemeiner Ansicht (…etwa BGH, Urteil v. 24.11.2006, LwZR 6/05, juris Rn. 19 m.w.N.;… OLG Saarbrücken, Urteil v. 19.08.2003, 3 U 109/03, juris Rn. 13 f.;… OLG Oldenburg, Urteil v. 14.10.1989, 2 U 120/89, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil v. 02.02.1989, 3 U 243/87, juris Rn. 66;… MüKoBGB/Fetzer, 7. Aufl., § 362 Rn. 5;… Staudinger/Olzen [2016] BGB, § 362 Rn. 26 f;… Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 362 Rn. 14) ist bei einer Leistung unter Vorbehalt zu unterscheiden: Will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offen halten, das Geleistete nach § 812 BGB zurückzufordern, so stellt dies die Ordnungsgemäßheit der Erfüllung nicht in Frage.
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OLG Hamm, 10.02.1988 - 3 U 243/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1988, 258
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen trägt es grundsätzlich Rechnung, wenn die Rechtsprechung der Zivilgerichte strenge Anforderungen an die Tagesaktualität des Anlasses stellt, aus dem heraus über die Straftat eines inhaftierten Verurteilten berichtet wird (…vgl. OLG München vom 9. März 1981 - 21 U 3649/80 -, AfP 1981, S. 360;… OLG Köln vom 16. September 1986 - 15 U 38/86 -, AfP 1986, S. 347; OLG Hamm vom 10. Februar 1988 - 3 U 243/87 -, AfP 1988, S. 258, OLG Hamburg vom 22. November 1991 - 3 U 170/90 -, AfP 1991, S. 537, OLG Hamburg vom 10. Februar 1994 - 3 U 238/93 -, AfP 1994, S. 232). - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 77/07
Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Straftäters - …
Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt. - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 58/07 Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 65/07 Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 56/07
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen …
Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt. - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07 Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 62/07 Der vom Antragsteller genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- LG Hamburg, 11.06.2008 - 324 O 1069/07
Keine grundsätzlichen Löschungspflichten für Online-Archiv
Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt. - OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 60/07 Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm ( AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- LG Berlin, 22.05.2007 - 27 O 357/07 "Die Nennung des Namens und die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstaftung kein aktueller Anlass besteht (OLG Hamburg AfP 94, 232; 91, 537; OLG Hamm AfP 88, 258; OLG Köln AfP 86, 347; OLG München AfP 81, 360;… Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 107, 853;… Steffen in Löffler, Presserecht, 4.Aufl. Rn. 211 mwN).
- LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
- LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 388/07
- LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 706/07
- LG Hamburg, 27.06.2008 - 324 O 83/07
Rechtsprechung
LSG Bayern, 24.10.1989 - L 3 U 243/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Rentenentziehung wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse gemäß § 48 Abs. 1 SGB X nach Ausheilung einer Virushepatitis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2004 - L 16 U 93/03 Im Schreiben vom 15. März 2004 hat es die Grundsätze über die Höhe der MdE bei einer Hepatitis C-Erkrankung dargelegt und das Urteil des Bayerischen LSG vom 24. Oktober 1989 (Az. L 3 U 243/87) in Kopie beigefügt (vgl. Bl. 78-90 Gerichtsakte).
Danach bedingt eine komplikationslos verlaufene akute Virushepatitis, die abgeheilt ist, mit einem posthepatitischen Symptomenkomplex eine MdE von 0 v. H. Die Abheilung der Hepatitis wird angenommen, wenn bei über Jahre hinreichenden Verlaufskontrollen eine gleichbleibende Normalisierung der Laborwerte vorliegt (Schönberger/ Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 5. Aufl. 1993, S. 658, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen LSG vom 24. Oktober 1989 - Az. L 3 U 243/87 -).
- SG Gießen, 05.12.2000 - S 1 U 1491/98
Berufskrankheit - Abgrenzung - Krankheit - Infektion - Hepatitis
Aus dem im Laufe des Verfahrens beigezogenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.05.1990 -- 2 BU 29/90 und 30.07.1985 -- 2 BU 83/85 sowie den dazugehörigen Entscheidungen des LSG München vom 24.10.1989 -- L 3 U 243/87 sowie des LSG Celle vom 24.04.1985 -- L 6 U 328/83 folgt ebenfalls nichts Anderes, weil die Versicherten in diesen Verfahren zumindest in der Vergangenheit im Gegensatz zur Klägerin an einer manifesten Hepatitis-Erkrankung gelitten hatten.